Der erste Teil des ZGB widmet sich dem Personenrecht und hebt dadurch in systematischer Hinsicht die tragende Bedeutung dieses Rechtsgebiets hervor. Die Publikation stellt das gesamte Personenrecht (Art. 1189c ZGB) auf kompakte Weise dar. Die Gliederung dieses Buches orientiert sich an der grundlegenden gesetzlichen Zweiteilung in natürliche und juristische Personen, wobei auch die engere Gliederung weitgehend an die gesetzliche Systematik angelehnt ist. Das Buch richtet sich sowohl an Rechtsstudierende als auch an Praktiker und sonstige Interessierte, welche einen bewältigbaren Zugang zum Personenrecht suchen. Zahlreiche Beispiele, Grafiken und schematische Zusammenfassungen veranschaulichen die Ausführungen und tragen zum Verständnis der Materie bei.